Verkehrsmedizinische Begutachtung

Im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung werden Sie in einem ausführlichen Gespräch (ca. 1 Stunde) unter anderem zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Substanzkonsum und Ihrer Fahrpraxis befragt. Des Weiteren werden Sie körperlich untersucht und je nach Untersuchungsgrund folgen Blut-, Urin-, und/oder Haaranalysen.

Terminverschiebungen sind leider nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, wird unsererseits eine Meldung an das zuständige Administrativmassnahmenamt erfolgen; zudem werden bei unentschuldigtem Fernbleiben Administrativkosten in Höhe von CHF 150.- (zzgl. Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt.

Vorbereitung auf die Untersuchung

Bringen Sie bitte Folgendes in jedem Fall zur Untersuchung mit:
- Einen gültigen Ausweis (Pass oder ID)
- Brille oder Linsen (falls Sie diese zum Autofahren brauchen)

Abhängig von der Fragestellung können Sie sich unterschiedlich auf die Untersuchung vorbereiten:

Cannabiskonsum
Bei einem Vorfall nach Fahren unter Cannabiseinfluss empfehlen wir Ihnen, 6 Monate vor der Untersuchung eine Cannabisabstinenz einzuleiten und diese mit monatlichen Urinkontrollen (entweder im IRM oder beim Hausarzt oder bei einer Suchtberatungsstelle) zu dokumentieren. Bringen Sie bitte den Abstinenznachweis zur Untersuchung mit. Dies gilt auch, wenn Sie einen mehr als gelegentlichen THC-Konsum betreiben (mehr als zwei Konsumereignisse pro Woche) oder eine Abhängigkeit diagnostiziert wurde.

Alle anderen Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld zur Untersuchung eine Alkohol- bzw. Drogenabstinenz einzuhalten. Zur Prüfung des Konsumverhaltens wird bei uns eine Haaranalyse durchgeführt. Erforderlich ist eine Kopfhaarlänge von mind. 5 cm. Die Haare dürfen nicht kosmetisch behandelt sein (kein Färben, Tönen, Bleichen oder die Verwendung von Haarwasser).

Sie haben keine Kopfhaare?

Gesundheitliche Problematik
Falls Sie in Behandlung stehen, bringen Sie bitte einen aktuellen Therapiebericht, allfällig durchgeführte Laborbestimmungen oder sonstige Arztberichte mit. Diabetiker werden gebeten, Ihr Blutzuckerbüchlein mitzubringen. Besteht eine Hypertonie (Bluthochdruck) bringen Sie - falls vorhanden - das Blutdruckheft mit.

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Nach der Untersuchung

Nachdem wir alle benötigten Fremdauskünfte erhalten haben, wird ein verkehrsmedizinisches Gutachten, welches über die Fahreignung Auskunft gibt, erstellt. Es ist hierbei mit einer Bearbeitungszeit von wenigstens 8 Wochen zu rechnen, längere Bearbeitungszeiten sind möglich. Sofern bei Ihnen Erkrankungen vorliegen oder eine Suchtberatung erfolgt ist, können Sie die Bearbeitungszeit verkürzen, indem Sie aussagekräftige Berichte der behandelnden Ärzte / Suchtberater zur Untersuchung mitbringen.

Das Gutachten wird an das Administrativmassnahmenamt Ihres Wohnkantons geschickt. Dieses informiert Sie anschliessend schriftlich über das Ergebnis der Untersuchung, den Erhalt Ihres Führerausweises und allfällige Auflagen.

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Kosten

Der Kostenvorschuss für eine verkehrsmedizinische Begutachtung beträgt je nach Fragestellung zwischen CHF 650.- und CHF 2100.- zzgl. Mehrwertsteuer.

Nach Abschluss des Gutachtens wird die definitive Rechnung erstellt, welche höher oder tiefer als der geleistet Kostenvorschuss sein kann. Die Differenz wird Ihnen zurückerstattet resp. in Rechnung gestellt. Das Gutachten wird erst versandt, wenn sämtliche offenen Rechnungen beglichen sind. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Die Kosten einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ist keine krankenkassenpflichtige Leistung und wird daher nicht von diesen übernommen. Die Kosten gehen zu Ihren Lasten. Möglicherweise werden die Leistungen für allfällig geforderte Suchtberatungen und/oder ärztliche Abklärungen von Ihrer Krankenkasse übernommen, dies abzuklären liegt in Ihrer Verantwortung.

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