Haaranalytik am IRM Basel

Wann wird eine Haaranalyse angeordnet?
Haaranalysen werden im IRM vor allem im Auftrag der Administrativmassnahmenbehörden durchgeführt. Dabei stehen die Feststellung einer Abstinenz oder die Abklärung des Konsumverhaltens der betroffenen Person im Vordergrund. In Bezug auf einen Alkoholkonsum werden dabei 3 Kategorien unterschieden: kein Hinweis für einen regelmässigen Alkoholkonsum, moderater Alkoholkonsum, übermässiger Alkoholkonsum.

Was wird bei einer Haaranalyse untersucht?
Im IRM Basel werden Haaranalysen bei Fragestellungen zu einem Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum durchgeführt. Der Nachweis eines Alkoholkonsums wird dabei durch das Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) erbracht. Die Ergebnisse werden in der Einheit Pikogramm (0.000 000 000 001 Gramm) pro Milligramm Haar, abgekürzt pg/mg Haar, dargestellt.

Wie erfolgt die Probennahme?
Bei der Haarentnahme wird eine Probe von Kopfhaaren möglichst nahe an der Kopfhaut abgeschnitten. Es werden mehrere Strähnen der Haare asserviert, um eine ‚B-Probe‘ zur Verfügung zu haben. Körperhaare (Brusthaare, Beinhaare), als Alternative wenn keine Kopfhaare zur Verfügung stehen, werden meistens rasiert.

Wie wird die Haarprobe untersucht?
Gemäss den Kriterien der Society of Hair Testing (SoHT), einer internationalen wissenschaftlichen Gesellschaft, werden die Untersuchungen in der Regel in 3-6 cm langen Segmenten durchgeführt. Bei Kopfhaaren entspricht dabei 1 cm ca. 1 Monat. Körperhaare weisen ein anderes Wachstum auf. Wenn bei der Probenvorbereitung festgestellt wird, dass die Haare kosmetisch behandelt sind (Dauerwelle, gebleicht, gefärbt, getönt), so wird die Analyse nur im unbehandelten Teil der Haarprobe durchgeführt, da gemäss wissenschaftlichen Studien in den behandelten Haaren tiefere Werte als im unbehandelten Haar nachgewiesen werden.

Wie werden die Resultate einer Haaranalyse interpretiert?
Für die Interpretation des Alkohol-Konsumverhaltens gelten basierend auf wissenschaftlichen Studien gemäss SoHT folgende Grenzwerte: Bei Werten unter 5 pg/mg Ethylglucuronid pro mg Haar gibt es keinen Hinweis auf einen regelmässigen relevanten Alkoholkonsum. Werte zwischen 5 und 30 pg EtG /mg Haar sprechen für einen moderaten Alkoholkonsum (‚social drinking‘). Werte über 30 pg/mg Haar weisen auf einen starken, übermässigen Alkoholkonsum hin. Auch für die Betäubungsmittel wurden von der SoHT Grenzwerte definiert.

Wie wird die Qualität der Messungen garantiert?
Alle Messungen werden in Serien durchgeführt, bei denen eine sog. interne Kontrollprobe, d.h. eine Haarprobe mit bekanntem EtG- oder Betäubungsmittelgehalt sowie eine Nullprobe mitanalysiert werden. Nur wenn die Kontrollproben korrekte Messresultate ergeben, dürfen die Messergebnisse der Fallproben verwendet werden. Ausserdem ist die Abteilung ‚Forensische Chemie und Toxikologie‘ des IRM nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und wird regelmässig durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS überprüft. Zusätzlich werden die am IRM angewandten Methoden regelmässig in Ringversuchen überprüft, bei denen den teilnehmenden Laboratorien Haarproben aus einem einheitlichen Pool zur Analyse zugesandt werden. Das IRM Basel hat in den letzten Jahren alle Haar-Ringversuche erfolgreich bestanden.

Welche Kosten werden verrechnet?
Die verrechneten Kosten stützen sich auf die durch den Regierungsrat Basel-Stadt verabschiedete Gebührenordnung des IRM vom 20. Januar 2015. Verrechnet werden die tatsächlich erfolgten Leistungen, die im Durchschnitt knapp kostendeckend sind.

Wann wird eine Fahreignungsabklärung angeordnet?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass nur ein Motorfahrzeug führen darf, wer über Fahrfähigkeit, Fahrkompetenz und Fahreignung verfügt. Ergeben sich Zweifel an der Fahreignung im Sinne von Art. 15 d des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG), dann muss die Administrativmassnahmenbehörde eine entsprechende Abklärung veranlassen, falls diese Person weiterhin aktiv am Strassenverkehr teilnehmen will.

Durch wen wird eine Fahreignungsabklärung durchgeführt?
Fahreignungsabklärungen bei medizinischen Fragestellungen werden durch Ärzte mit dem Fachtitel „Verkehrsmediziner SGRM (Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin)“ oder unter deren Supervision durchgeführt. Art. 28 Verkehrszulassungsverordnung (VZV) legt fest, dass die Behörden bei Zweifel an der Fahreignung einer Person bei medizinischen Fragestellungen einen Arzt nach Art. 5a (Stufe 4 „Verkehrsmediziner SGRM“) mit der Abklärung zu beauftragen haben.

Was beinhaltet eine Fahreignungsabklärung?
Eine Fahreignungsabklärung ist eine ärztliche Tätigkeit und beinhaltet in der Regel ein Gespräch (Anamnese) und eine körperliche Untersuchung. Je nach Fragestellung können Zusatzuntersuchungen wie zum Beispiel eine Urinanalyse, Blutanalyse, Haaranalyse und eine verkehrspsychologische Untersuchung veranlasst werden. Zudem können von den behandelnden Ärzten Berichte zu speziellen Fragestellungen eingeholt werden. Die Untersuchung wird gemäss den Standards der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) durchgeführt.

Wie werden die Behörden über das Ergebnis der Fahreignungsabklärung informiert?
Der untersuchende Arzt erstellt ein Gutachten zuhanden der Behörden über den Inhalt und das Ergebnis der Fahreignungsuntersuchung. Es wird erläutert, ob die Fahreignung aus verkehrsmedizinischer Sicht gegeben ist oder nicht, und es können Empfehlungen zu Auflagen oder zu Wiederzulassungsvoraussetzungen gemacht werden.

Wie geht es nach der Fahreignungsbegutachtung weiter?
Es obliegt den Behörden, das Gutachten kritisch zu würdigen. Ist das Gutachten schlüssig und nachvollziehbar, werden die Empfehlungen in der Regel berücksichtigt. Die Behörden informieren die Betroffenen über das Resultat der Fahreignungsabklärung und über das weitere Vorgehen. Gegen die von der Behörde angeordneten Massnahmen können die üblichen Rechtsmittel gemäss kantonaler Gesetzgebung eingelegt werden.

Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) stellt die analytischen Anforderungen für die Analyse von Alkohol, Betäubungsmitteln und Medikamenten in Haaren, die auch vom Institut für Rechtsmedizin Basel befolgt und vertreten werden, öffentlich zugänglich in den drei untenstehenden Konsenspapieren bereit.