Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Fristen für die Beantwortung von drei Motionen zum Thema Eigenmietwert um zwei Jahre zu verlängern, um die Arbeiten an einer neuen Bewertungsmethodik für die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum im Kanton Basel-Stadt weiterzuführen und abzuschliessen. (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 82)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend Gleichbehandlung von Ehegatten und Konkubinatspaaren bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen, wonach auch Konkubinatspaare unter geeigneten Voraussetzungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden. (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 82)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend «fairen Wettbewerb zwischen kantonalen Unternehmen und Privaten stärken» als Anzug zu überweisen. Mit der Forderung nach einer Anpassung der Public Corporate Governance-Richtlinien wird die Kernkompetenz des Regierungsrates zur Beaufsichtigung der Träger öffentlicher Aufgaben tangiert. Da die Motion in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates einwirkt, ist sie als rechtlich unzulässig anzusehen. Der Regierungsrat ist dennoch bereit, das Anliegen zu prüfen. Dies insbesondere mit Blick auf den Bund, welcher ähnliche Abklärungen trifft. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • beschlossen, dass Mitarbeitende der Rettung Basel-Stadt im Sinne eines optimalen Ressourceneinsatzes die Möglichkeit erhalten sollen, allfällige Freelancer-Tätigkeiten intern wahrzunehmen und nicht in einem anderen Rettungsdienst. Die Massnahme gilt befristet für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2026. Die hohen Einsatzzahlen bei der Rettung Basel-Stadt stellen eine Belastung für das Personal dar. Der Grundauftrag für die Bevölkerung kann teilweise nur dank Überstunden seitens der Mitarbeitenden erbracht werden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023 der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) genehmigt. Die SRH können trotz höheren Kosten und geringeren Einnahmen bei den Hafenabgaben infolge tieferen Umschlags auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Tierseuchenverordnung grundsätzlich begrüsst. Mit der Vorlage sollen insbesondere neue Bestimmungen zur Tierseuchenbekämpfung hinsichtlich der Border Disease (BD) bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons sowie zur Bekämpfung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) eingeführt werden. (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt und Leiter Veterinäramt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Gesetzes über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen begrüsst. Mit der Harmonisierung der Fristenberechnung in der Rechtsordnung des Bundes sollen alle Erlasse, die Regeln zur Fristenberechnung enthalten, dahingehend angepasst werden, dass die Zustellung von fristsetzenden Mitteilungen an Wochenenden oder Feiertagen mit gewöhnlicher Post («A-Post Plus») erst am folgenden Werktag als erfolgt gilt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der neuen Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren (VEMZ) begrüsst. Sie regelt, welche technischen Voraussetzungen und welche datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die Gerichte in Zivilverfahren elektronische Mittel einsetzen können. Damit kann ein angemessener Schutz und eine zureichende Sicherheit der Daten gewährleistet werden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung zur Umsetzung der Standesinitiative «Sicherere Strassen jetzt!» darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung seit Einreichung der Standesinitiative im Jahr 2017 inzwischen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen entsprechen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes die Integration elektrisch angetriebener Fahrzeuge in die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) begrüsst. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene neue Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk grundsätzlich begrüsst, auch wenn die konkrete Wirkung der geplanten Massnahmen schwierig abschätzbar ist. Für den Regierungsrat ist wichtig, dass eine Abschaltung von Mobilfunkservice und Mobilfunkantennen nur Bereiche betrifft, die nicht systemrelevant sind. In der Umsetzung muss für ihn sichergestellt sein, dass die Mobilfunkanbieter dafür sorgen, dass die Notfallkommunikation mit der Bevölkerung und der Datenverkehr der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • 17 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 2 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 10 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

nach oben