Infoblatt Haarabnahme für Abstinenzkontrollen im IRM Basel

Zielpublikum

Ihnen wurde der Führerausweis durch das Amt für Administrativmassnahmen der Kantonspolizei Basel-Stadt (AMA) bzw. vom Administrativmassnahmendienst der Polizei Basel-Landschaft (AM) entzogen. Sie müssen mit einer Haaranalyse nachweisen, dass Sie keine Drogen und/oder keinen Alkohol und/oder keine Medikamente konsumieren (Drogen- und/oder Alkohol- und/oder Medikamentenabstinenz).

Für die Haarabnahme- und -untersuchung müssen folgende Punkte erfüllt sein:
• Sie können eine ausreichend lange Abstinenz nachweisen (in der Regel 6 Monate).
• Ihre Kopfhaare* sind mindestens 5 cm lang und nicht haarkosmetisch behandelt (kein Färben, kein Tönen, kein Bleichen, keine Dauerwelle, kein Strecken, keine Verwendung von Haarwasser).
*Ersatzweise können auch Brust- oder Beinhaare untersucht werden.

Haarabnahme im Institut für Rechtsmedizin Basel

Haarproben für verkehrsmedizinische Untersuchungen (Haaranalyse auf Drogen, Medikamente und/oder das Alkoholabbauprodukt EtG) werden jeweils mittwochs von 14:30 bis 16:00 Uhr abgenommen. Sie müssen sich vor der Abnahme der Haarprobe mit einem gültigen Ausweisdokument (ID-Karte, Reisepass, Ausländerausweis) ausweisen können. Ohne die Vorlage eines Ausweisdokumentes wird keine Haarabnahme durchgeführt.

Verfügung der Kantonspolizei Basel-Stadt / Polizei Basel-Landschaft

Ihnen wurde vom Amt für Administrativmassnahmen der Kantonspolizei Basel-Stadt (AMA) bzw. vom Administrativmassnahmendienst der Polizei Basel-Landschaft eine Verfügung zugestellt. In dieser ist aufgeführt, welche Massnahmen sie treffen müssen, um den Führerausweis wieder zu bekommen (sog. Wiederzulassungsvoraussetzungen). Diese Verfügung muss zur Haarabnahme mitgebracht werden. Ohne die Vorlage dieser Verfügung wird keine Haarabnahme durchgeführt.

Kosten

Die Kosten für die Untersuchung sind bei der Abnahme der Haarprobe mit Maestro-, Postcard- oder Kredit-Karte zu bezahlen. Ohne Bezahlung erfolgt keine Haarabnahme.

Ab 01.04.2015 gelten gestützt auf die neue Gebührenordnung des IRM Basel folgende Tarife:
• Haaranalyse 1 Substanzgruppe (Drogen oder Alkohol oder Medikamente): 650 CHF (zzgl. Mehrwertsteuer)
• Haaranalyse 2 Substanzgruppen (Drogen und Alkohol oder Drogen und Medikamente oder Alkohol
und Medikamente): 900 CHF (zzgl. Mehrwertsteuer)
• Haaranalyse 3 Substanzgruppen (Drogen und Alkohol und Medikamente): 1200 CHF (zzgl. Mehrwertsteuer)


Ablauf

Sie können zu den oben genannten Zeiten ohne vorherige Terminabsprache in das Institut für Rechtsmedizin (IRM Basel) zur Haarabnahme kommen. Die Haarprobe wird im IRM Basel chemisch-toxikologisch untersucht (sog. Haaranalyse). Diese Untersuchung kann mehrere Wochen dauern. Der Bericht über die Untersuchung wird Ihnen per Post zugestellt. Teilen Sie uns daher bei der Haarabnahme Ihre aktuelle Postanschrift mit. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Persönliche Checkliste „Habe ich alles dabei?“:

[ ] Verfügung der Polizei
[ ] Ausweis