Symbolisches und Handfestes zum Tag der älteren Menschen

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes und des Erziehungsdepartementes Basel-Stadt

Am 1. Oktober ist jeweils der internationale Tag der älteren Menschen. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt hat den diesjährigen Jahrestag zum Anlass genommen, um gemeinsam mit Curaviva Basel-Stadt, dem Verband der Basler Pflegeheime, die Alterspflegepolitik zu beleuchten. Gleichzeitig haben das Gesundheitsdepartement und das Erziehungsdepartement mit der Kampagne „Vom Alter lernen“ einen Generationenaustausch zwischen Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Kirschgarten und Bewohnerinnen und Bewohner der Adullam Stiftung ermöglicht. Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger erläuterte an der heutigen Medienkonferenz zudem den Regierungsratsentscheid, dass der Kanton Basel-Stadt jährlich rund 2 Mio. Franken für die seit Anfang 2018 ungedeckten Kosten für so genannte Mittel und Gegenstände übernimmt.

Die Alterspolitik im allgemeinen und die Pflegepoiltik im besonderen sind einer der Schwerpunkte des Gesundheitsdepartementes. Über die Pflegeheimliste plant der Kanton die Pflegeheimkapazitäten. In Basel-Stadt gilt der Richtwert, dass für 22 Prozent der über 80-jährigen Bevölkerung ein Pflegeplatz zur Verfügung steht. Aktuell stehen in 40 Heimen über 3‘100 Pflegeplätze zur Verfügung. Es bestehen zur Zeit kaum Wartezeiten für einen Pflegeheimplatz. Die Abteilung Langzeitpflege trifft die nötigen Abklärungen, wenn ein älterer Mensch pflegebedürftig wird, und stellt die Pflegebedürftigkeit gemäss Gesundheitsgesetz fest. Danach ist die Person berechtigt, frei ein Pflegeheim im Kanton zu wählen. Neben den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern kommen die Krankenversicherer und der Kanton für die Pflegekosten auf. Für die Beiträge des Kantons sieht das Budget 2018 des Gesundheitsdepartementes 137 Mio Franken für die Finanzierung der ambulanten und stationären Langzeitpflege vor.

Die Zusammenarbeit in der Alterspolitik mit nicht staatlichen Organisationen ist in Basel-Stadt sehr eng, wie Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger an der Medienkonferenz betonte. Wie sie mit den Pflegeheimen funktioniert, erläuterte Gabi Mächler, Präsidentin Curaviva Basel-Stadt, dem Verband der Basler Alterspflegeheime. Grundlage ist der Pflegeheim-Rahmenvertrag. Der aktuell gültige Index für die Pflegebedarfseinstufung im Kanton Basel-Stadt schafft dabei zweckgebundene Mittel für zusätzliches Pflegepersonal. Basel-Stadt ist einer der wenigen Kantone in der Schweiz, die mit diesem Schritt auf fehlende Personalressourcen, vor allem bei stark pflegebedürftigen Bewohnenden, reagiert haben.

Generationenaustausch „Vom Alter lernen“

An der Medienkonferenz traten neben Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger und der Curaviva-Präsidentin Gabi Mächler auch Carmen Hengartner, Deutschlehrerin am Gymnasium Kirschgarten, und zwei Jugendliche der ersten Gymnasium-Klasse auf.

Carmen Hengartner organisierte gemeinsam mit Gabi Mächler und dem Gesundheitsdepartement einen Generationenaustausch zwischen Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Kirschgarten und Bewohnerinnen und Bewohnern der Adullam Stiftung in Basel und Riehen. Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Rahmen ihres Deutschunterrichts auf den Besuch bei ihren Interviewpartnerinnen und -partnern vorbereitet. Nach dem Motto „Vom Alter lernen“ sollten die Betagten jeweils zu einem von den Gruppen selbst gewählten Thema befragt werden. Die gewählten Themen waren Hochzeit, Bildung, Frauenrechte, Schicksalsschläge oder technischer Fortschritt, um nur einige zu nennen. Zwei Jugendliche haben an der Medienkonferenz über die Begegnungen berichtet. Drei der Aufsätze werden noch diese Woche prämiert und die Gewinnerinnen und Gewinner den Medien mitgeteilt. Die prämierten Texte werden auf www.aelterbasel.ch publiziert.

2 Mio. Franken für Mittel und Gegenstände

Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger konnte an der Medienkonferenz weiter den Entscheid des Regierungsrates vertiefen, wonach der Regierungsrat Basel-Stadt der Übernahme der Mehrkosten für Mittel und Gegenstände zugestimmt hat. Bisher wurden Mittel und Gegenstände in Pflegeheimen durch die Krankenversicherer vergütet. Das Bundesverwaltungsgericht entschied Anfang September 2017 jedoch, dass dies nicht mehr zulässig sei. Die Krankenversicherer haben in der Folge die Vergütung der Mittel und Gegenstände per 1. Januar 2018 eingestellt. Dies verursacht alleine bei den baselstädtischen Pflegeheimen jährliche Mindereinnahmen von rund 2 Mio. Franken pro Jahr. Es handelt sich dabei um die Kosten für eine Vielzahl verschiedener Materialien, beispielsweise Verbandsmaterial, Stützstrümpfe oder Inkontinenzmaterial.

Die meisten Heime sind finanziell stabil, machen aber keine bzw. keine nennenswerten Gewinne. Ein Einnahmenausfall im Bereich der Mittel und Gegenstände wäre für die Heime einschneidend. Deshalb sagt Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger: „Um zu verhindern, dass den Heimen ein strukturelles Defizit entsteht, wäre nach meiner Ansicht eine Korrektur auf Bundesebene angezeigt. In der Zwischenzeit gilt es nun, die kantonale Finanzierung um den entsprechenden Betrag zu erhöhen. Diesem Antrag hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 25. September 2018 mit einer Verordnungsänderung zugestimmt.“

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