Verkehrsmedizin

Führerscheine können entzogen werden, wenn Verdacht auf eine verkehrsrelevante Erkrankung des Verkehrsteilnehmers oder einen Missbrauch von Drogen, Alkohol oder Medikamenten besteht. Eine verkehrsmedizinische Begutachtung an unserem Institut, allenfalls kombiniert mit einem mehrmonatigen Abstinenznachweis mittels Haaranalyse, kann die Wiedererlangung des Führerscheins sowie der Fahreignung ermöglichen.

Fahreignungsbegutachtung

Bei der verkehrsmedizinischen Begutachtung wird im Zusammenhang mit der Frage nach einer Suchtmittelproblematik oder einer Erkrankung zur Fahreignung Stellung genommen.

Ein Fahreignungsgutachten wird durch die Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) beauftragt, wenn sich beispielsweise wegen eines oder wiederholter Verkehrsereignisse Zweifel an der Fahreignung ergeben. Das IRM Basel führt momentan verkehrsmedizinische Begutachtungen für den Kanton Basel-Landschaft durch. Zudem werden Abstinenzkontrollen (Auflagenkontrollen / Zwischenkontrollen / Verlaufskontrollen) durchgeführt.

Das verkehrsmedizinische Gutachten soll eine möglichst umfassende Beurteilungsbasis aufweisen und enthält daher folgende Elemente:

  • Angaben zur Verkehrsvorgeschichte aus den Akten des Strassenverkehrsamtes
  • Ausführliches Untersuchungsgespräch
  • Körperliche (allgemeinmedizinische) Untersuchung
  • Laboranalysen zu Blut-, Urin- und Haarproben
  • Fremdberichte (Hausärzte, Therapiestellen, Spitäler)
  • Ergänzend können Zusatzuntersuchungen (fachärztliche Untersuchungen, verkehrspsychologische Untersuchungen) notwendig sein, um abschliessend zur Fahreignung Stellung zu nehmen.

Die Fahreignung kann uneingeschränkt, das heisst ohne Auflagen, oder auch nur bedingt, also mit Auflagen, befürwortet werden. Wird die Fahreignung verneint, so werden im Gutachten die Massnahmen formuliert (sogenannte Wiederzulassungsvoraussetzungen), die aus verkehrsmedizinischer Sicht ergriffen werden sollten, um den Eignungsmangel zu beseitigen.
 

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Verlaufskontrolle (Abstinenznachweis)

Wird die Fahreignung nur bedingt befürwortet beziehungsweise verneint, so kann es notwendig sein, den Verzicht auf die Aufnahme von Alkohol / Drogen / Benzodiazepinen- und Z-Substanzen mittels Haaranalyse nachzuweisen (Abstinenznachweis). Das IRM Basel bietet diese Haaranalysen – ausser für den Nachweis einer THC-Abstinenz – an. Die Haaranalysen können im Privatauftrag oder im behördlichen Auftrag durchgeführt werden.

Um eine Auflagenkontrolle durchzuführen, sollte eine ausreichend lange Abstinenz (in der Regel 6 Monate) eingehalten und die Kopfhaare zudem mindestens 5 Zentimeter lang und nicht haarkosmetisch behandelt (kein Färben, kein Tönen, keine Dauerwelle, kein Bleichen) worden sein. Anstelle von Kopfhaaren können auch Brust- oder Beinhaare untersucht werden.
 

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Termine für Private

Haaranalyse auf Drogen, Medikamente und/oder das Alkoholabbauprodukt EtG können auch im Privatauftrag durchgeführt werden. Die Haarproben hierzu werden jeweils am Mittwoch zwischen 15.00 – 16.30 Uhr am Standort Pestalozzistrasse 22 abgenommen.
 

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