Todesfall

Wenn Sie zur Zeit mit einem Todesfall in Ihrem Umfeld konfrontiert sind, möchten wir Ihnen erstmals unser tiefes Beileid aussprechen und Ihnen für die kommende Zeit viel Kraft wünschen. Sicher tauchen im Zusammenhang mit diesem traurigen Ereignis einige rechtsmedizinisch relevanten Fragen auf.

Antworten zu den häufigsten Fragen sollen Ihnen im Folgenden einen Einblick in die Abläufe bei Todesfällen am Institut für Rechtsmedizin zu geben.

Wieso wird eine rechtsmedizinische Untersuchung bei Verstorbenen angeordnet?

In der Regel werden Aufträge zur rechtsmedizinischen Untersuchung von der Staatsanwaltschaft veranlasst, wenn ein sogenannter aussergewöhnlicher Todesfall vorliegt. Das bedeutet, dass der Arzt, der den Tod feststellt, nicht von einem natürlichen Tod ausgehen kann und/oder die Besichtigung vor Ort (Legalinspektion) durch einen Rechtsmediziner nicht zur Klärung der Todesursache beiträgt. Die Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin soll beispielsweise dazu dienen, den Einfluss Dritter auszuschliessen oder eine Person zu identifizieren.

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Wie muss man sich die rechtsmedizinische Untersuchung vorstellen?

Zuerst wird von der verstorbenen Person ein Schichtröntgenbild (Computertomographie) angefertigt. Anschliessend erfolgt die Obduktion durch den Rechtsmediziner. Ausgehend von den dabei erhaltenen Resultaten werden weitere Untersuchungen veranlasst. Mögliche weitere Verfahren sind Mikroskopie von Gewebeschnitteilen (Histologie), toxikologische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten bzw. Organen oder molekularbiologische Untersuchungen zur Erstellung von DNA-Profilen.

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Wann wird der Leichnam zur Bestattung freigegeben?

Nach Ankunft der verstorbenen Person wird die Obduktion üblicherweise am gleichen Tag oder am folgenden Werktag aufgenommen. Da während der Obduktion auch Proben für allfällige weiterführende Untersuchungen entnommen werden, kann die verstorbene Person bereits nach wenigen Arbeitstagen zur Bestattung freigegeben werden. Selten muss bei speziellen Fallumständen mit einem längeren Verbleib im Institut gerechnet werden.

Nach der Freigabe des Leichnams durch uns bzw. die Staatsanwaltschaft kann die verstorbene Person vom Bestatter abgeholt werden.

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Wie können Angehörige Einsicht in die Untersuchungsdokumente erhalten?

Unser Auftraggeber ist üblicherweise die Staatsanwaltschaft. Die Gutachten unserer Untersuchungen gehen stets an den Auftraggeber und nicht an Dritte. Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie nicht direkt informieren dürfen. Als Angehörige können Sie jedoch bei der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchungen Einsicht in die Dokumente beantragen.

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Wo erfahre ich etwas über den aktuellen Stand der Untersuchungen?

Je nachdem wo der Verstorbene aufgefunden wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bzw. Basel-Landschaft. Sie erhalten dort auf Informationen darüber, wann mit der Freigabe des Leichnams zur Bestattung zu rechnen ist.

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Kann im Institut für Rechtsmedizin Abschied vom Verstorbenen genommen werden?

Ein Abschied vom Verstorbenen im Institut für Rechtsmedizin ist grundsätzlich möglich und sinnvoll in Fällen, wo ein Abschied an einem anderen Ort z. B. infolge Zeitdruck oder logistischen Schwierigkeiten nicht möglich ist. Wir empfehlen Ihnen jedoch wenn auch immer möglich, ein Abschied mit dem Bestatter zu planen. Das Ambiente des Instituts für Rechtsmedizin ist für einen solchen Anlass wenig adäquat.

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Kann ich als Angehöriger ebenfalls eine Obduktion in Auftrag geben?

Angehörige können eine rechtsmedizinische Untersuchung als Privatauftrag veranlassen. Dies ist bei Fällen möglich, wo die Staatsanwaltschaft entweder nicht einbezogen worden ist oder keine weiterführenden Untersuchungen zur Klärung der Todesursache beauftragt hat. In diesem Fall sind Sie unser Auftraggeber und Ihnen werden die Untersuchungsberichte direkt zugestellt. Wir informieren Sie gerne über die möglichen sinnvollen Untersuchungen und die zu erwartenden Kosten.

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