Abstammungsanalyse

Ein Baby blickt über die Schulter eines Mannes, welcher dieses hält.

Im Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel werden Gutachten zur Klärung von fraglichen Abstammungsverhältnissen erstellt. Auftraggeber sind Familiengerichte, aber auch private Personen. Bei einer Vaterschaftsanalyse werden wenn möglich immer Mutter, Kind und Putativvater untersucht. Bei einem Einschluss kann mittels biostatistischer Wahrscheinlichkeitsberechnung die Vaterschaft geprüft werden.

Ablauf

Wenn Sie ein privates Abstammungsgutachten in Auftrag geben möchten, lesen Sie bitte die beiden Formulare "Privatauftrag zur Abstammungsabklärung" und "Aufklärung und Einwilligung" sorgfältig durch und füllen Sie diese komplett aus. Von jeder involvierten Person muss mit dem Auftrag zwingend ein unterschriebenes Einwilligungsformular eingereicht werden. Bei minderjährigen Kindern muss das Formular vom Elternteil bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben werden, zu dem die Abstammung nicht geklärt werden soll (i.d.R. die Kindesmutter). Die Formulare sind in Deutsch und Englisch verfügbar. Rechtlich bindend sind die Formulierungen im deutschen Formular.


Nach Erhalt Ihrer Auftrags- und Einverständnisformulare prüfen wir ob alle Voraussetzungen zur Durchführung der gewünschten Abstammungsanalyse gegeben sind und vereinbaren einen oder mehrere Termine für die Probenentnahmen. Sollte es sich bei der fraglichen Abstammung nicht um eine Klärung einer Verwandtschaft 1. Grades (Vaterschaft/Mutterschaft oder Geschwisterschaft) handeln, bitten wir Sie, sich vor Ausfüllen der Formulare mit uns bezüglich der Machbarkeit telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Sobald alle DNA-Proben entnommen werden konnten, erhalten alle volljährigen Personen die Resultate nach ungefähr 2-4 Wochen als schriftliches Gutachten per Einschreiben. Wir erstellen für Sie gerichtsverwertbare Gutachten in deutscher Sprache mit eindeutiger Aussage.

Abstammungsgutachten für Migrationsfälle und Familiennachzüge

Falls Sie in Migrationsangelegenheiten oder für einen Familiennachzug ein Abstammungsgutachten in Auftrag geben möchten, befolgen Sie bitte die oben genannte Anleitung für Privataufträge. Zusätzlich zum Auftrags- und Aufklärungsformular, möchten wir Sie bei diesen Fällen bitten, uns gleichzeitig eine Kopie des Schreibens des Staatssekretariats für Migration (SEM) oder des kantonalen Migrationsamts mitzuschicken, in dem das Gutachten zum Abstammungsnachweis gefordert wird. Das weitere Vorgehen bezüglich dieser Spezialfälle wird Ihnen nach Annahme des Auftrags mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass ein solches Abstammungsgutachten mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, da Proben der im Ausland lebenden Personen auf einer Schweizer Botschaft entommen werden müssen. Gemäss den gesetzten Fristen der Migrationsämter wird Ihnen geraten sich frühzeitig für die Abstammungsanalyse anzumelden.

Was kostet eine Abstammungsanalyse?

Für eine Abstammungsanalyse mit bis zu drei Personen verrechnen wir eine Fallpauschale von CHF 1059.40 (inkl. MWSt). Jede weitere untersuchte Person wird mit CHF 356.70 (inkl. MWSt), jedes weitere Gutachten mit CHF 324.30 (inkl. MWSt.) verrechnet. Die Zahlung erfolgt durch den Auftraggeber am Tag der Probenentnahme per Karte (Maestro, Visa, Mastercard, Postkarte). Weitere Informationen zur Durchführung der Abstammungsanalysen und der Probenentnahmen können Sie den Auftrags- und Aufklärungsformularen entnehmen.

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