Verlaufskontrolle

Nachdem Sie sich einem verkehrsmedizinischer Begutachtung unterzogen haben und in Ihrem Fall Auflagen erstellt wurden, werden Sie 6-monatlich bis zum Ende Ihrer Auflagendauer zu Verlaufskontrollen aufgeboten. Das Aufgebot erfolgt durch das IRM Basel.
Im Rahmen der Verlaufskontrolle werden Sie in einem kurzen Gespräch (ca. 20 Minuten) unter anderem zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Konsumverhalten, allfälligen Problemen und Ihrer Fahrpraxis befragt. Anschliessend werden Ihnen 2 bis 3 Haarproben entnommen. Je nach Untersuchungsgrund werden noch Blut- oder Urinanalysen durchgeführt.

Vorbereitung auf die Untersuchung

Bringen Sie bitte folgendes in jedem Fall zur Untersuchung mit:
- Einen gültigen Ausweis (Pass oder ID)
- Brille oder Linsen (falls Sie diese zum Autofahren brauchen)

Abhängig von der Fragestellung können Sie sich unterschiedlich auf die Untersuchung vorbereiten:

Cannabiskonsum
Ist in Ihrem Fall auch eine Cannabisabstinenz nachzuweisen, bringen Sie die Ergebnisse der monatlich durchgeführten Urinprobenkontrollen zur Untersuchung mit.

Alle anderen Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
Hierfür wird im IRM Basel eine Haaranalyse durchgeführt. Erforderlich ist eine Kopfhaarlänge von mind. 5 cm. Die Haare dürfen nicht kosmetisch behandelt sein (kein Färben, Tönen, Bleichen oder die Verwendung von Haarwasser).

Sie haben keine Kopfhaare?

Gesundheitliche Problematik
Falls Sie in Behandlung stehen bringen Sie bitte einen aktuellen Therapiebericht, allfällig durchgeführte Laborbestimmungen oder sonstige Arztberichte mit. Diabetiker werden gebeten, Ihr Blutzuckerbüchlein mitzubringen. Besteht eine Hypertonie (Bluthochdruck) bringen Sie - falls vorhanden - das Blutdruckheft mit.

nach oben

Nach der Untersuchung

Nachdem wir alle benötigten Fremdauskünfte und die toxikologischen Ergebnisse erhalten haben, wird eine Kurzbeurteilung zuhanden des Administrativmassnahmenamtes Ihres Wohnkantons erstellt. Es ist von einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen auszugehen. Sofern bei Ihnen Erkrankungen vorliegen oder eine Suchtberatung erfolgt ist, können Sie die Bearbeitungszeit verkürzen, indem Sie aussagekräftige Berichte der behandelnden Ärzte / Suchtberater zur Untersuchung mitbringen. Das Administrativmassnahmenamt informiert Sie anschliessend über das Ergebnis der Untersuchung.

nach oben

Kosten

Der Kostenvorschuss für eine Verlaufskontrolle beträgt je nach Fragestellung zwischen CHF 650.- und CHF 1200.-- zzgl. Mehrwertsteuer.

Nach Abschluss des Kurzgutachtens wird die definitive Rechnung erstellt, welche höher oder tiefer als der geleistet Kostenvorschuss sein kann. Die Differenz wird Ihnen zurückerstattet resp. in Rechnung gestellt. Das Gutachten wird erst versandt, wenn sämtliche offenen Rechnungen beglichen sind. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Die Kosten einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ist keine krankenkassenpflichtige Leistung und wird daher nicht von diesen übernommen. Die Kosten gehen zu Ihren Lasten. Möglicherweise werden die Leistungen für allfällig geforderte Suchtberatungen und/ oder ärztliche Abklärungen von Ihrer Krankenkasse übernommen, dies abzuklären liegt in Ihrer Verantwortung.

nach oben