Akkreditierung

Die Gutachten und Prüfberichte des IRM Basel werden mit diesen zwei Stempeln der SAS gekennzeichnet

Seit dem Jahre 2011 sind alle Abteilungen des Instituts für Rechtsmedizin nach den europäischen Normen EN ISO/IEC 17025:2018 bzw. EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditiert. Damit besitzen wir die formelle Anerkennung unserer fachlichen und organisatorischen Kompetenz, um im Geltungsbereich der Akkreditierung beschriebene Dienstleistungen durchzuführen.

EN ISO/IEC 17025:2018 umfasst die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien. Gemäss dieser Norm gilt die Abteilung Forensische Genetik  seit 2004 als Prüfstelle für forensisch-genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung und von biologischen Kriminalspuren und Personen inkl. Abgleich mit der Eidgenössischen DNA-Datenbank. Der Geltungsbereich der Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie umfasst seit 2006 forensisch-toxikologische Untersuchungen in biologischen Asservaten und forensisch-chemische Untersuchungen von Betäubungsmitteln und Brandasservaten.

EN ISO/IEC 17020:2012 definiert die allgemeinen Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen. Gemäss dieser Norm gilt die Abteilung Forensische Medizin seit 2011 als Inspektionsstelle (Typ C) für forensische Leichenuntersuchungen und forensisch-klinische Begutachtungen.

Die Überwachung der Akkreditierung wird durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) durchgeführt.

In der Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen vom 4. Dezember 2004 wurde festgelegt, dass alle Laboratorien, die forensische DNA-Analysen durchführen, akkreditiert sein müssen. Für die anderen Aufgabenbereiche der IRM gibt es noch keine gesetzlichen Vorschriften.