Nach den Kontrollen an der Basler Fasnacht: Pferde bleiben weiterhin erlaubt

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und des Basler Fasnachts-Comités

An der letzten Basler Fasnacht hat erstmals eine Tierärztin Pferde auf Stresssymptome und den allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Die Pferdespezialistin hatte sich bereits kurz nach der Fasnacht positiv über die gewonnenen Erkenntnisse geäussert. Der Basler Kantonstierarzt Michel Laszlo und der Obmann des Fasnachts-Comités Christoph Bürgin haben die Erfahrungen vertiefter ausgewertet und halten nach einem Debriefing fest: Der Einsatz von Chaisen und Vorreitern an der Fasnacht bleibt weiterhin erlaubt.

Die öffentliche Diskussion über den Einsatz von Pferden an der Fasnacht hatte das Fasnachts-Comité dazu bewogen, gemeinsam mit dem Veterinäramt Basel-Stadt an der diesjährigen Fasnacht eine Bestandesaufnahme durchzuführen. Ziel war es, die Eignung und Belastung der teilnehmenden Pferde, die Qualifikation der Kutscher wie auch die Organisation rund um die Pferde während der Fasnacht im Sinne des Tierschutzes zu überprüfen.

Im Vorfeld wurden deshalb die Pferde registriert und ihre allgemeine Eignung für einen Cortège ermittelt. Auch die Kutscher mussten ihre Fähigkeit, Gespanne an solch grossen Anlässen führen zu können, nachweisen. Zudem wollte das Veterinäramt wissen, ob die Pferde Beruhigungsmittel erhalten und wenn ja, in welchem Umfang.

Eine spezialisierte Pferdetierärztin hat die Pferde während des Cortège am Montag und Mittwoch jeweils einer kurzen Untersuchung unterzogen. Die gewohnt routinierte Organisation des Cortège ermöglichte es, bis auf zwei Pferde, die den Kontrollpunkt nicht passierten, alle Pferde zu untersuchen. Dies entgegen der ursprünglichen Vorgabe, aus Rücksicht auf den Ablauf nur Stichproben durchzuführen. Dabei zeigten sich sämtliche Chaisen, mit einer Ausnahme am Montagnachmittag, als überaus kooperativ.

Die Ergebnisse der medizinischen Kurzuntersuchungen sind durchwegs erfreulich. Lediglich ein Pferd wies altershalber leichte gesundheitliche Auffälligkeiten auf. Es gab aber keinerlei Anzeichen, dass die teilnehmenden Pferde übermässig gestresst gewesen wären. Die erstmalige vollständige Erhebung zeigte auch, dass rund ein Fünftel der Pferde im Vorfeld des Cortège Beruhigungsmittel erhalten hat. Die Höhe der verabreichten Dosen war allerdings sehr tief und diente in erster Linie dazu, die betreffenden Tiere schonend zum Cortège zu transportieren und kurzfristig an die neue Situation anzugewöhnen. Aufgrund der von der Tierärztin bei den Pferdekontrollen gemachten Feststellungen gibt es keinen Grund, an den im Vorfeld in der Eigendeklaration schriftlich abgegebenen Angaben zu zweifeln.

An einem Debriefing haben das Veterinäramt und das Fasnachts-Comité deshalb beschlossen, dass die eingeführten Massnahmen „Eigendeklaration der Chaisen“ und „Schriftliche Angaben zu den Pferden“ aufgrund der Einführung neuer Bestimmungen der eidgenössischen Tierschutzverordnung beibehalten werden. Lückenlose Untersuchungen der Pferde entlang des Cortège werden 2019 jedoch keine mehr durchgeführt. Vorbehalten bleiben Stichproben durch eine Platztierärztin.

Für das Fasnachts-Comité ist klar, dass Pferde, die bereits an Grossanlässe gewöhnt sind, weiterhin an der Fasnacht dabei sein werden. Der Einsatz von Chaisen und Vorreitern bleibt aufgrund der erstmals durchgeführten Kontrollen und deren Auswertung somit weiterhin erlaubt.

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